Ob als Fußgänger, Radfahrer oder Führer eines KfZ – jeden (be)trifft es
Zum Fachgebiet des Verkehrsrechts gehören unter anderem das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis.
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In einem Strafprozess stehe ich als Anwalt an Ihrer Seite, bei z. B.