Verkehrsrecht

Ob als Fußgänger, Radfahrer oder Führer eines KfZ – jeden (be)trifft es

Zum Fachgebiet des Verkehrsrechts gehören unter anderem das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und das Recht der Fahrerlaubnis.

 

Welches Anliegen haben Sie?

 

Nach einem Verkehrsunfall unterstütze ich Sie bei der

  • Abwicklung gegenüber der Versicherung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen u. a.

 

Ich berate und vertrete Sie bei

  • der Abwehr von Bußgeldern, z. B.
    • zu schnelles Fahren
    • bei Rot über die Ampel
    • Handy am Steuer
  • Führerscheinentzug
  • der Veranlassung einer MPU.

 

In einem Strafprozess stehe ich als Anwalt an Ihrer Seite, bei z. B.

  • Unfallflucht
  • Drogen am Steuer
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.