Mietrecht

Art. 13 I GG: Die Wohnung ist unverletzlich.

Das Mietrecht ist die Gesamtheit der Gesetze, die Rechte und Pflichten von Vermieter[inne]n und Mieter[inne]n festlegen

… und es betrifft jeden.

                                   

Die Wohnung ist der private Rückzugsraum für jeden Einzelnen und für die Familien. Sie steht auch deswegen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

Privatrechtlich wird dieser Schutz durch die Regelungen des BGB ergänzt und gewährleistet.

Die gesetzlichen Regelungen dienen gleichermaßen den Interessen der Mieter und der Vermieter.

Daneben stehen die Rechte der Vermieter unter dem Schutz des Grundgesetzes (u.a. Art. 14 GG).

Das Mietrecht soll einen interessengerechten Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern ermöglichen.

Ich biete Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung im Mietrecht.

 

Hierzu gehören das Wohnraummietrecht, als auch das gewerbliche Mietrecht.

 

Insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen, die Vertretung bei Räumungsklagen, Mietminderungen, Erstellung und Abwehr von Mieterhöhungen, Prüfung und Erstellung von Betriebskostenabrechnungen sowie der Kündigung von Mietverträgen gehört zu meinem Aufgabenbereich.