Sozialrecht

Art. 20 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Zum Fachgebiet des Sozialrechts gehören unter anderem die Bereiche Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung), das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, das Recht des Familienlastenausgleichs, das Recht der Eingliederung Behinderter, das Sozialhilferecht und auch das Ausbildungsförderungsrecht.

Die Aufzählung zeigt, dass auch hier jeder betroffen ist und es oftmals um die wirtschaftliche Existenz und ein menschenwürdiges Leben geht.

Es ist nicht einfach, sich im Dschungel des Sozialrechts zurecht zu finden. Leider werden die zuständigen Behörden und Ämter ihrem Auftrag, für den Bürger da zu sein, nicht immer gerecht.

Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.