Erbrecht

Regelungen für den Todesfall können jeden betreffen

Das Fachgebiet Erbrecht umfasst unter anderem die Gebiete der vorweggenommenen Erbfolge (Erbverträge, Schenkung), der Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassverwaltung, der Nachlassinsolvenz und der Nachlasspflegschaft sowie steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht.


Erbschaften sind komplexe Ereignisse. Das gilt sowohl in rechtlicher als auch in familiär-sozialer Hinsicht. Wer seine eigene Nachfolge regeln oder in einem erbrechtlichen Konflikt bestehen will, sollte die Möglichkeiten kennen, die das Erbschaftsrecht bietet.

Meine Anwaltliche Leistungen im Erbschaftsrecht:

Ich berate und vertrete Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker in allen Fragen des Erbschaftsrechts.

Meine Schwerpunkte sind:

  1. Gestaltung der privaten Nachfolge durch Testamente und Erbverträge
  2. Widerruf, Anfechtung und Auslegung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  3. Planung und Durchführung von Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  4. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erbstreit
  5. Beratung von Erbengemeinschaften und Miterben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  6. Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltungen zur Pflichtteilsreduzierung
  7. Durchführung von Testamentsvollstreckungen und Betreuung von Testamentsvollstreckern