Regelungen für den Todesfall können jeden betreffen
Das Fachgebiet Erbrecht umfasst unter anderem die Gebiete der vorweggenommenen Erbfolge (Erbverträge, Schenkung), der Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassverwaltung, der Nachlassinsolvenz und der Nachlasspflegschaft sowie steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht.
Erbschaften sind komplexe Ereignisse. Das gilt sowohl in rechtlicher als auch in familiär-sozialer Hinsicht. Wer seine eigene Nachfolge regeln oder in einem erbrechtlichen Konflikt bestehen will, sollte die Möglichkeiten kennen, die das Erbschaftsrecht bietet.
Meine Anwaltliche Leistungen im Erbschaftsrecht:
Ich berate und vertrete Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker in allen Fragen des Erbschaftsrechts.
Meine Schwerpunkte sind: