Regelungen für den Todesfall können jeden betreffen
Das Fachgebiet Erbrecht umfasst unter anderem die Gebiete der vorweggenommenen Erbfolge (Erbverträge, Schenkung), der Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Testamentsvollstreckung, der Nachlassverwaltung, der Nachlassinsolvenz und der Nachlasspflegschaft sowie steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht.
Erbschaften sind komplexe Ereignisse. Das gilt sowohl in rechtlicher als auch in familiär-sozialer Hinsicht. Wer seine eigene Nachfolge regeln oder in einem erbrechtlichen Konflikt bestehen will, sollte die Möglichkeiten kennen, die das Erbschaftsrecht bietet.
Meine Anwaltliche Leistungen im Erbschaftsrecht:
Ich berate und vertrete Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker in allen Fragen des Erbschaftsrechts.
Meine Schwerpunkte sind:
- Gestaltung der privaten Nachfolge durch Testamente und Erbverträge
- Widerruf, Anfechtung und Auslegung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
- Planung und Durchführung von Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erbstreit
- Beratung von Erbengemeinschaften und Miterben bei der Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Gestaltungen zur Pflichtteilsreduzierung
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen und Betreuung von Testamentsvollstreckern