Das Recht für Ehe, Familie, gleichgeschlechtliche/nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Insbesondere gehören hierzu die Eheschließung und die Scheidung. Von erheblicher Bedeutung ist das Unterhaltsrecht sowie die Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Meine Tätigkeit im Familienrecht beginnt bei der vorbereitenden Beratung, wie z.B. bei der Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen.
Schon im Vorfeld einer Trennung biete ich Gespräche und Beratungen zur Klärung, welche möglichen Differenzen im Interesse einer einvernehmlichen und kostengünstigen Lösung von vornherein beigelegt werden können.
Sobald eine streitige Auseinandersetzung zwischen den Parteien ansteht, stehe ich meinen Mandantinnen und Mandanten engagiert, auszugsweise in folgenden Bereichen, zur Seite: